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Warum wählen?

Auch Sie haben die Chance, über die Rahmenbedingungen unseres Berufsstandes mitzuentscheiden.

Im April 2021 sind fast 25.000 Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung ihrer Vertreterversammlung neu zu bestimmen.

Die Vertreterversammlung entscheidet z.B.:

  • über berufspolitische Grundsatzfragen
  • das Fassen politischer Beschlüsse (z.B. werden mit Stellungnahmen gegenüber dem Landtag, der Landes- bzw. Bundesregierung und durch gezielte Lobbyarbeit die Rahmenbedingungen für die tägliche Berufsausübung der Kolleginnen und Kollegen gestaltet)
  • die Entlastung des Kammervorstandes
  • die Beschlussfassung über den Haushalt des jeweils nächsten Jahres
  • die Wahl des Vorstandes der Architektenkammer, der die Geschäfte der Kammer im Verlauf des Jahres führt
  • die Wahl des Präsidenten bzw. der Präsidentin, welche/r die Kammer rechtlich und als oberster Repräsentant vertritt.

Die Vertreterversammlung besteht aus 125 gewählten Repräsentanten der bayerischen Architektenschaft. Sie wird alle fünf Jahre gewählt. Die Delegierten treten mindestens einmal jährlich, in der Regel zweimal im Jahr, für einen Tag zusammen.

Die Bayerische Architektenkammer versendet die Wahlunterlagen an die Kammermitglieder ab dem 08. April 2021. Vom 13. bis 30. April 2021 ist Wahlzeit.

Weitere Informationen unter www.byak.de