Unsere Meinung
Die neue BayBO ein zahnloser Tiger?
Der entscheidende Fortschritt der Novellierung der BayBO, die Anpassung des Abstandsflächenrechts an die Vorschriften in allen Bundesländern, wird von den Kommunen ausgehebelt.
Nahezu flächendeckend wird z. B. in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Miesbach und München durch kommunale Satzungen das bisherige Abstandsflächenrecht beibehalten.
Der Gemeindetag hat die Kommunen zu diesem Vorgehen aufgefordert und die Staatsregierung hat mit dieser Möglichkeit sein eigenes Gesetz ad absurdum geführt.
Statt mit Beispielen aus den anderen Bundesländern zu beweisen, dass es keine Gefahr einer ortsunverträglichen Nachverdichtung gibt, lässt man die Verbreitung falscher Informationen gewähren.
Die Bebauungsdichte wird im Wesentlichen nicht von den Abstandsflächen bestimmt, sondern von Bebauungsplänen und dem Einfügegebot. Die Möglichkeit geringerer Abstandsflächen erlaubt z. B. den Erhalt und die Erweiterung bestehender Gebäude, die das derzeit gültige Abstandsflächenrecht nicht einhalten, um z. B. Wohnraum für Kinder auf elterlichen Grundstücken zu ermöglichen. Da geht es oft nur um wenige cm.
Wenn tatsächlich gewollt war, dass durch die Nachverdichtung zusätzlicher Wohnraum entstehen kann, dann muss hier sofort nachgebessert werden. So wird das nichts.
Eine Beschleunigung der Baugenehmigung ist durch nicht einhaltbare Fristen ebenfalls nicht erreichbar. Schon jetzt stimmen sich die Behörden untereinander ab, wie die Fristen umgangen werden. Auch hier kommt es zu keinem Fortschritt.
Der digitale Bauantrag mit Vernetzung aller Fachbehörden und Sachbearbeitung durch Software wäre der einzig sinnvolle Weg. Bis zu diesem Ziel ist es noch weit hin, da hier kein Ansatz vorhanden ist.
Die Novellierung der BayBO - viel Lärm um nichts.
Wenn man berücksichtigt, dass der Bau allein die Konjunktur trägt, wird einem angst und bange, wie die Wirtschaft ohne den Bau laufen soll.
Der Novellierung fehlt der Praxisbezug, da offensichtlich die Anregungen der Verbände, die tatsächlich bauen, nicht ausreichend berücksichtigt wurden.